Als Tierschutzverein legen wir großen Wert auf die Zurückdrängung wilder Katzenpopulationen und die Verhinderung ungebremster Vermehrung von Katzen. Dies lässt sich nur erreichen, wenn aktive und potentielle Katzenhalter einige Grundsätze beachten:
Katzen/Kater sollten:
• 14 Tage vor der Impfung gegen Eckto-und Endoparasiten (Flöhe und Würmer)
behandelt werden
• Mit 8 Wochen das 1 x geimpft werden.
• mit 12 Wochen das 2 x und dann 1 x im Jahr bzw. entsprechend dem
Impfschema des behandelnden Tierarztes,
Freigänger benötigen zwingend Tollwutimpfung, Tiere die nur in der Wohnung
sind müssen nicht unbedingt gegen Tollwut geimpft sein. Möchte man sie mit in
den Urlaub nehmen oder in Pension bringen, sollte der Impfschutz mit
Tollwutimpfung sein.
Bei Auslandsurlaub, Chip und EU-Impfpass nicht vergessen!
• Die Kitten (Katzenkinder) sollten mindestens 10 Wochen alt sein, besser 12
Wochen, bevor sie vermittelt oder übernommen werden.
• Die ungewollte Vermehrung der Katzen nicht vergessen!! Wer keine
Frühkastration durchführen lässt, sollte dringend vor der Geschlechtsreife der
Katze oder Katers sein Tier kastrieren lassen!
• Auch eine Kennzeichnung mit einem Chip für eine spätere eindeutige
Identifizierung, sollte für verantwortungsbewusste Tierhalter selbstverständlich
sein. Das Chippen macht nur Sinn, wenn das Tier anschließend auch z. B. bei
TASSO oder beim Deutschen Haustierregister angemeldet wird (Die
Anmeldung gehört nicht zum Leistungsumfang eines Tierarztes).
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