Als Tierschutzverein legen wir großen Wert auf die Zurückdrängung wilder Katzenpopulationen und die Verhinderung ungebremster Vermehrung von Katzen. Dies lässt sich nur erreichen, wenn aktive und potentielle Katzenhalter einige Grundsätze beachten:

 

Katzen/Kater sollten:

• 14 Tage vor der Impfung gegen Eckto-und Endoparasiten (Flöhe und Würmer)  

   behandelt werden

• Mit 8 Wochen das 1 x geimpft werden.

• mit 12 Wochen das 2 x und dann 1 x im Jahr bzw. entsprechend dem

   Impfschema des behandelnden Tierarztes,

   Freigänger benötigen zwingend Tollwutimpfung, Tiere die nur in der Wohnung 

   sind müssen nicht unbedingt gegen Tollwut geimpft sein. Möchte man sie mit in 

   den Urlaub nehmen oder in Pension bringen, sollte der Impfschutz mit

   Tollwutimpfung sein.

   Bei Auslandsurlaub, Chip und EU-Impfpass nicht vergessen!

• Die Kitten (Katzenkinder) sollten mindestens 10 Wochen alt sein, besser 12

  Wochen, bevor sie vermittelt oder übernommen werden.

• Die ungewollte Vermehrung der Katzen nicht vergessen!! Wer keine

   Frühkastration durchführen  lässt, sollte dringend vor der Geschlechtsreife der

   Katze oder Katers sein Tier kastrieren lassen!

• Auch eine Kennzeichnung mit einem Chip für eine spätere eindeutige

   Identifizierung, sollte für  verantwortungsbewusste Tierhalter selbstverständlich

   sein. Das Chippen macht nur Sinn, wenn das Tier anschließend auch z. B. bei

   TASSO  oder beim Deutschen Haustierregister angemeldet wird (Die

   Anmeldung gehört nicht zum Leistungsumfang eines Tierarztes).

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