Liebe Tierfreunde, leider komme ich in letzter Zeit kaum dazu diese Seite zu aktualisieren. Bitte - schauen sie auf unsere Facebook-Seite "Tierheim Oellschütz" und sie finden die aktuellen Informationen und Fotos. Sie können mich jederzeit auch gerne telefonisch oder per Mail kontaktieren.
tsv.borna-angermann@hotmail.de oder 01634091013.
Unser Vorstand stellt sich im Juli 2025 neu auf, dann haben wir wieder einen Administrator der diese Seite aktuell hält.
Hier noch eine weitere wichtige Information für sie:
Wir haben ab 01.02.2025 eine neue Tierheimleiterin in Oellschütz. Die Deborah Ziegel wird ab diesem Tag das Tierheim leiten und wir freuen uns riesig, dass sie da ist. Ebenfalls neu eingestellt ist Adrian, ein neuer Mitarbeiter, der sich die Arbeit im Tierheim mit Deborah teilt. Wir benötigen ganz dringend, ehrenamtliche Helfer im Tierheim. Diese Tierfreunde sollen die Arbeit der beiden Mitarbeiter unterstützen. Bitte kommen sie und helfen sie uns bei der Neuaufstellung unseres Tierheimbetriebes. Es wird in Zukunft Gassigeher und Katzenstreichler geben.
Liebe Grüße!
Michaela Angermann
Vorsitzende des Tierschutzvereins Borna e.V.
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Jeder kann und muss dazu beitragen, dass Tiere ein vernünftiges und artgerechtes Leben führen können. Nicht nur in Deutschland - überall in der Welt!
A c h t u n g !!!
Liebe Tierfreunde, uns wurde mitgeteilt, dass in Audigast (OT von Groitzsch) in letzter Zeit einige Katzen verschwunden sind. Bitte halten sie die Augen auf und passen sie auf ihre Vierbeiner auf. Die Polizei ist informiert, es besteht auch ein Verdacht. Wir werden der Sache auf alle Fälle nachgehen.
WIE WIRD TIERQUÄLEREI BESTRAFT?
Für Tierquälerei drohen bis zu drei Jahre Gefängnis. Diese Höchststrafe können Gerichte verhängen, wenn jemand vorsätzlich Tiere quält und seine Tat vollendet, es also nicht „nur“ vorhat. Auch eine Geldstrafe ist möglich, ebenso wie ein Verbot, in Zukunft Tiere halten zu dürfen. Gerichte bestrafen aber nicht nur Menschen, die Tiere aktiv quälen. Auch wer kranken oder verletzten Tieren nicht hilft, kann dafür vor Gerichte kommen. Diese Menschen können ebenso wegen Tierquälerei durch Unterlassung verurteilt werden wie Unfallbeteiligte, die mit ihrem Auto ein Tier angefahren haben. Wenn es ihnen „möglich und zumutbar“ ist, müssen sie helfen. Dazu gehört beispielsweise, ein Tier in eine tierärztliche Praxis zu bringen oder medizinische Hilfe zu rufen. Tun sie das nicht, machen sie sich strafbar. Besonders Personen, die selbst Tiere besitzen, halten oder betreuen, stehen in der Pflicht, sich um ihre Schützlinge zu kümmern.
Kontoverbindung:
Tierschutzverein Borna e.V.
Leipziger Volksbank
IBAN:DE19 8609 5604 0002 1379 17
BiC: GENODEF1LVB
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