Nach dem Tierschutzgesetz müssen Tiere artgerecht untergebracht und gepflegt werden. Es ist besonders verboten, Tiere zu quälen, oder ohne vernünftigen Grund zu töten. Wenn Sie solche Verstöße beobachten, sollten Sie dies anzeigen. Auch wenn Sie einen begründeten Verdacht haben, sollten Sie Anzeige erstatten.
Generelle Zuständigkeit:
die Polizei oder das Veterinäramt
Voraussetzungen:
Sie haben einen entsprechenden Vorfall beobachtet.
Sie haben einen begründeten Verdacht.
Unterlagen:
keine
Hinweis:
Stellen Sie Ihre Beobachtungen möglichst genau dar.
Ablauf:
Zeigen Sie Ihre Beobachtung der nächsten Polizeidienstelle oder dem zuständigen Veterinäramt an.
Für die Überwachung der Einhaltung der Tierschutzvorschriften ist das Veterinäramt zuständig, bei Verdacht auf Straftatbestände die Polizei.
Machen Sie möglichst genaue Angaben über
- Ort
- Zeit
- Art des Vorfalls
- Ablauf des Vorfalls
- betroffene Tiere und diesen zugefügte Schmerzen,
Leiden oder Schäden
- beteiligte Personen und Zeugen (falls bekannt)
wenn möglich Fotos
Ihre Angaben werden von der zuständigen Stelle überprüft.
Kosten:
keine
Frist:
keine
Rechtsgrundlage:
§§ 1-3 Tierschutzgesetz (Grundsatz, Tierhalterpflichten, Verbote)
§ 16 Tierschutzgesetz (Behördliche Überwachung)
§ 16a Tierschutzgesetz (Behördliche Maßnahmen)
§§ 17 - 20a Tierschutzgesetz (Straf- und Bußgeldvorschriften)
Zuständige Ansprechpartner und Behörden:
Polizeidienststelle:
Grimmaer Straße 1a,
04552 Borna
Telefon:03433 2440
Veterinäramt:
Veterinäramt des Landkreises Leipzig Land
Stauffenbergstr. 4, Haus 5,
04552 Borna
Tel.03433 - 241 2500Fax03433 - 241 2599
Selbstverständlich auch der Tierschutzverein Borna e.V.
Oellschütz Nr. 10
04539 Groitzsch
Tel. 0163 4091013
Ansprechpartner:
Vorstandsvorsitzende, Michaela Angermann
Tiere können nicht für sich selbst sprechen. Und deshalb ist es so wichtig, dass wir als Menschen unsere Stimme für sie erheben und uns für sie einsetzen !
Nach dem Tierschutzgesetz müssen Tiere artgerecht untergebracht und gepflegt werden. Es ist besonders verboten, Tiere zu quälen, oder ohne vernünftigen Grund zu töten. Wenn Sie solche Verstöße beobachten, sollten Sie dies anzeigen. Auch wenn Sie einen begründeten Verdacht haben, sollten Sie Anzeige erstatten.
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