Jeder kann und muss dazu beitragen, dass Tiere ein vernünftiges und artgerechtes Leben führen können. Nicht nur in Deutschland - überall in der Welt!
A c h t u n g !!!
Liebe Tierfreunde, uns wurde mitgeteilt, dass in Audigast (OT von Groitzsch) in letzter Zeit einige Katzen verschwunden sind. Bitte halten sie die Augen auf und passen sie auf ihre Vierbeiner auf. Die Polizei ist informiert, es besteht auch ein Verdacht. Wir werden der Sache auf alle Fälle nachgehen.
WIE WIRD TIERQUÄLEREI BESTRAFT?
Für Tierquälerei drohen bis zu drei Jahre Gefängnis. Diese Höchststrafe können Gerichte verhängen, wenn jemand vorsätzlich Tiere quält und seine Tat vollendet, es also nicht „nur“ vorhat. Auch eine Geldstrafe ist möglich, ebenso wie ein Verbot, in Zukunft Tiere halten zu dürfen. Gerichte bestrafen aber nicht nur Menschen, die Tiere aktiv quälen. Auch wer kranken oder verletzten Tieren nicht hilft, kann dafür vor Gerichte kommen. Diese Menschen können ebenso wegen Tierquälerei durch Unterlassung verurteilt werden wie Unfallbeteiligte, die mit ihrem Auto ein Tier angefahren haben. Wenn es ihnen „möglich und zumutbar“ ist, müssen sie helfen. Dazu gehört beispielsweise, ein Tier in eine tierärztliche Praxis zu bringen oder medizinische Hilfe zu rufen. Tun sie das nicht, machen sie sich strafbar. Besonders Personen, die selbst Tiere besitzen, halten oder betreuen, stehen in der Pflicht, sich um ihre Schützlinge zu kümmern.
Kontoverbindung:
Tierschutzverein Borna e.V.
Leipziger Volksbank
IBAN:DE19 8609 5604 0002 1379 17
BiC: GENODEF1LVB
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